Spenden

Wer die GRÜNEN in Offenburg und ihren Wahlkampf zur Landtagswahl am 13. März 2016 unterstützen möchte, kann dies hier tun:

Kontoinhaber: Bündnis 90/Die Grünen, OV Offenburg
Volksbank Offenburg
IBAN: DE97 6649 0000 0022 7747 00
BIC: GENODE61OG1
Verwendungszweck: Spende Landtagswahl 2016 + Ihre Adresse
(Die Adressangabe ist notwendig für den Versand Ihrer Spendenquittung)

RECHTLICHE INFORMATIONEN ZU SPENDEN UND STEUERN
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG: Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG: Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften: Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der oben genannten Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.
VIELEN DANK.