Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

herzlich willkommen auf meiner Website!

Seit 2011 darf ich den Wahlkreis Offenburg als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg vertreten – seit 2016 mit Direktmandat, das ich 2021 mit 36,8 Prozent bei der Landtagswahl verteidigen konnte. Für dieses große Vertrauen bin ich sehr dankbar. Es ist für mich ein Auftrag, die Ortenau weiter mit vollem Engagement im Landtag zu vertreten und mich für ein klimafreundliches und erfolgreiches Baden-Württemberg starkzumachen.

In der aktuellen Wahlperiode bin ich Mitglied im Verkehrs- und Europaauschuss sowie Vorsitzender des Petitionsausschusses.

Im Verkehrsausschuss setze ich mich weiterhin für mein Herzensthema ein: Den Lärmschutz. Ich spüre in meiner Arbeit täglich enormen Rückenwind aus der Bevölkerung für einen besseren Schutz insbesondere vor Verkehrslärm. Denn Lärm ist nicht nur lästig, sondern macht auch krank. Im Juli 2019 habe ich gemeinsam mit Landesverkehrsminister Winfried Hermann eine Initiative gegen Motorradlärm ins Leben gerufen, der sich inzwischen über 160 Städte, Gemeinden und Landkreise angeschlossen haben und deren Forderungen vom Bundesrat aufgegriffen wurden. Ziel sind strengere Gesetze und Grenzwerte auf Bundes- und europäischer Ebene. Für die neue Wahlperiode wurde ich von meiner Fraktion erneut zum lärmschutzpolitischen Sprecher berufen.

Auch für weitere Themen – insbesondere bei uns in der Grenzregion zum Elsass – ist Europa von großer Bedeutung. Im Ausschuss für Europa und Internationales arbeite ich an guten Bedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und habe Baden-Württembergs internationale Verantwortung im Blick.

Als Vorsitzender des Petitionsausschusses darf ich eine weitere verantwortungsvolle und schöne Aufgabe übernehmen. Der Petitionsausschuss ist als einziger Ausschuss in der Landesverfassung festgeschrieben und erfüllt damit eine ganz besondere Funktion: Die Bürgerinnen und Bürger können hier unmittelbar gegenüber der Landespolitik ihre Rechte vertreten.

Ich stehe jederzeit gerne für Ihre Fragen und Anliegen und ein persönliches Gespräch zur Verfügung – zögern Sie nicht, mich oder mein Team zu kontaktieren!

Herzliche Grüße

Thomas Marwein

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Besucherfahrt in den Landtag am 07. März 2024

Die erste Besucherfahrt diesen Jahres in den Landtag nach Stuttgart fand im März statt. Gemeinsam mit einer sympathischen Gruppe interessierter Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis habe ich an diesem Tag die Luft der Landespolitik geschnuppert.

Wir haben Politik live vor Ort erlebt, hinter die Kulissen geschaut und uns ein Bild davon gemacht, wie Demokratie entsteht und wie diese während unserer täglichen Arbeit gelebt wird. Die Besucher*innen hatten die Möglichkeit als Zuschauer*innen im Plenarsaal Platz zu nehmen und live an einer spannenden Fragestunde teilzuhaben.

Gestärkt vom gemeinsamen Mittagessen, durften die Bürger*innen mir dann beim Abgeordnetengespräch im Haus des Landtags all ihre Fragen stellen. Viele Nachfragen gab es zu meinen Themenschwerpunkten Verkehr und Lärmschutz. So ging es neben dem Umgang mit Motorradlärm unter anderem um E-Mobilität und die Tatsache, dass in anderen Ländern wie Norwegen die Wartezeit auf E-Autos nur 1-2 Monate beträgt, während sie in Deutschland nicht selten bei 1,5 Jahren liegt (was darauf zurückzuführen ist, dass für E-Auto-Hersteller in anderen Ländern die Anreize höher sind, dorthin zu liefern). Im Zusammenhang mit dem Wahlkreis Offenburg kamen auch der Radverkehr in Offenburg und der geplante Anschluss Südzubringer zur Sprache.

Ein herzliches Dankeschön all den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für den Besuch in Stuttgart und das Interesse an unserer Landespolitik💚 Wir können Politik nur gemeinsam gestalten! Dazu braucht es jede Meinung und jede Stimme.

Die Türen im Landtag stehen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger offen! Im Herbst 2024 wird es für Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Offenburg wieder die Möglichkeit für einen Besuch geben. Sie haben Interesse an einer Fahrt? Dann kontaktieren Sie gerne schon jetzt mein Büro unter thomas.marwein.wk(at)gruene.landtag-bw.de .

Ich freue mich darauf, auch Sie bald persönlich in Stuttgart begrüßen zu dürfen!

Meine Besuchergruppe beim Abgeordnetengespäch mit mir

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Neue Aufgabe: Wahl zum stellvertretenden Mitglied im Oberrheinrat

Am 27.02.2024 bin ich zum stellvertretenden Mitglied im Oberrheinrat gewählt worden. Der Oberrheinrat ist ein grenzüberschreitendes Gremium zur politischen Beratung und besteht aus den vier Delegationen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Elsass und den Kantonen der Nordwestschweiz.

Der Oberrheinrat verfolgt vier Ziele:

⇒ Förderung und Austausch der politischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

⇒ Entwicklung von Initiativen für gemeinsame grenzüberschreitender Projekte regionaler und kommunaler Art.

⇒ Förderung und Unterstützung der harmonischen und kohärenten Entwicklung der oberrheinischen Gebiete.

⇒ Begleitung der Aktivitäten der Oberrheinkonferenz hinsichtlich der Ziele und Maßnahmen.

Ich freue mich auf die neue Aufgabe und bedanke mich für das Vertrauen!

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Petitionsausschuss unter Vorsitz von Thomas Marwein befasst sich mit Eingaben zum Opferentschädigungsgesetz

Stuttgart. Mit mehreren Eingaben zum Opferentschädigungsgesetz hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Februar 2024, befasst. Das hat der Vorsitzende, Thomas Marwein (Grüne), mitgeteilt. „Eine Abhilfe war nicht möglich, da wir uns im Bundesrecht bewegen“, so Marwein. Dennoch habe es im Gremium Vorschläge gegeben, die die Situation von Betroffenen verbessern könnten. „Letztlich wurden die Petitionen als Material an die Regierung überwiesen“, fasste Thomas Marwein zusammen.

Die Petenten hätten in ihren Eingaben etwa die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Überprüfung der Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie eine unabhängige Beschwerdestelle für Gewaltopfer gefordert. Insbesondere sei unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung des Weißen Rings in seiner Zeitschrift „Forum Opferhilfe“ zur bundesweiten Situation ein langwieriges, hochbürokratisches und nicht kundenfreundliches Antragsverfahren bemängelt worden. Dieses führe dazu, dass Gewaltopfer Anträge aus Selbstschutz zurücknehmen würden.

Der Bund habe unter dem Eindruck der schweren Folgen des Terroranschlags am Berliner Breitscheidplatz 2016 die erhöhte Dringlichkeit und die Bedeutung von schnellen psychologischen Hilfen und medizinischen Behandlungsmöglichkeiten sowie einer umfassenden Nachversorgung der Gewaltopfer erkannt. Aus diesem Grund sei das Soziale Entschädigungsrecht umfassend reformiert worden, gab Marwein die Ausführungen des Sozialministeriums wieder. Die Belange von Gewaltopfern stünden nunmehr im Fokus des SGB XIV – Soziale Entschädigung, das das Opferentschädigungsgesetz am 1.1.2024 abgelöst hat. Als neue, niederschwellige Angebote seien etwa Schnelle Hilfen eingeführt worden, das seien Leistungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements. Hierdurch sollte erreicht werden, dass mehr Betroffene die Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen und besser unterstützt werden. Darüber hinaus stünden im Land verschiedene Einrichtungen und Institutionen für Informationen und Hilfen zur Verfügung. 2020 sei von der Landesregierung ein ehrenamtlicher Opferbeauftragter ernannt und eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und Betroffene von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sowie deren Angehörigen beim Justizministerium eingerichtet worden.

Der Petitionsausschuss hatte einen Vertreter des Weißen Rings in die Sitzung eingeladen, um mit ihm über Erfahrungen im Umgang mit Opfern von Gewalttaten zu sprechen. Im Gespräch sei deutlich geworden, so Marwein, dass das Soziale Entschädigungsrecht weniger als einem Viertel der Bevölkerung bekannt sei. Nur 9,5 Prozent der Betroffenen würden einen Antrag stellen. Überdies seien die Erfolgsaussichten abhängig vom Bundesland, in dem der Antrag gestellt werde.

„Eine Verbesserung für Opfer wäre es, wenn in den Strafverfahren der Adhäsionsantrag gestellt wird“, so Thomas Marwein. Im Adhäsionsverfahren könnten im deutschen Prozessrecht zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden, sofern der Streitgegenstand noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden sei. „Aus Opfersicht macht das viel Sinn und führt letztlich auch zu einer Entlastung der Gerichte“, erläuterte der Vorsitzende. Außerdem habe sich der Petitionsausschuss Gedanken über Opferlotsen gemacht und über speziell geschulte Staatsanwälte und Richter. Auch das Sozialressort habe der Ausschuss in den Blick genommen. Marwein: „Schulungen für Sachbearbeitende in den Versorgungsämtern sind ein guter Weg zu einem empathischeren Umgang mit Opfern.“ In der Regel würden Opfer von Retraumatisierung sprechen, wenn sie im Verwaltungsverfahren direkt mit der Tat konfrontiert würden. „Das Sozialministerium könnte diese Schulungen anbieten oder für die Teilnahme an Schulungen anderer Anbieter werben“, legte Thomas Marwein dar.

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