Mindestanspruch auf Weiterbildung kommt ab 2015

Thomas Marwein MdL diskutiert mit Mitgliedern des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Ortenau über geplantes Bildungszeitgesetz

Das von der grün-roten Landesregierung geplante Bildungszeitgesetz war am vergangenen Freitag Gesprächsthema zwischen dem Landtagsabgeordneten Thomas Marwein (GRÜNE) und DGB-Gewerkschaftssekretär Jan Wieczorek sowie Klaus Melder vom DGB-Kreisverband Ortenau. Thomas Marwein: „ Als eines der letzten Bundesländer wird nun auch Baden-Württemberg die Bildungszeit gesetzlich regeln. Das war längst überfällig.“

Im Bildungszeitgesetz soll ein Mindestanspruch auf Weiterbildung aller Arbeitnehmer in Baden-Württemberg geregelt werden. Zwölf Bundesländer haben dieses Gesetz bereits. In Baden-Württemberg soll es 2015 in Kraft treten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf hat das Kabinett bereits passiert.

Marwein betont, dass das Gesetz all diejenigen stärkt, die sich durch Weiterbildung fit für den Arbeitsmarkt machen wollen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen wir uns um diejenigen kümmern, die vom Struktur- und Technologiewandel sowie dem Wegfall einfacher Arbeiten betroffen sind“, so der Offenburger Abgeordnete.

Die DGB-Vertreter verwiesen auf mögliche Probleme durch das Greifen der sogenannten Kleinstbetriebsklausel, wonach für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftige Ausnahmen gelten. „Auch für Beschäftigte von Klein- und Kleinstbetrieben muss es die Möglichkeit für Weiterbildung geben“, betonten Wieczorek und Melder.

Thomas Marwein sicherte zu, dass es auch bei Kleinstbetrieben eine Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfreundliche Lösung geben wird und verwies auf die bevorstehenden Verhandlungen mit den zuständigen Verbänden. Positiv beurteilte Marwein auch die Freistellungsmöglichkeit für ehrenamtliches Engagement.