Marwein (GRÜNE) wirbt für neues Landeshochschulgesetz

Was sich für die Hochschule Offenburg ändert – Am heutigen Donnerstag stimmt der Landtag von Baden-Württemberg über die umfangreiche Novelle des Landeshochschulgesetzes ab. „Wir erweitern die Entscheidungsspielräume der Hochschulen und stärken die akademische…

Am heutigen Donnerstag stimmt der Landtag von Baden-Württemberg über die umfangreiche Novelle des Landeshochschulgesetzes ab. „Wir erweitern die Entscheidungsspielräume der Hochschulen und stärken die akademische Selbstverwaltung“, so der Offenburger Landtagsabgeordnete Thomas Marwein. Das Gesetz schaffe zeitgemäße Karrierewege in der Wissenschaft und ermögliche moderne Formen des Studierens und der Weiterbildung. Der Grünen-Politiker sieht in der Novelle einen wichtigen Schritt: „Vieles im Landeshochschulgesetz war von der Realität überholt und musste dringend überarbeitet werden. Das haben wir angepackt und im Dialog mit den Hochschulen, Beschäftigten und Studierenden sinnvolle Lösungen gefunden. Nun liegt ein passgenaues Gesetz auf dem Tisch.“

„Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt, an der Hochschule Offenburg konnte ich mir selbst ein Bild davon machen“, so Marwein. Längst seien es keine reinen Fachhochschulen mehr, sondern Orte der Lehre, der angewandten Forschung und der Weiterbildung zusammen mit der Wirtschaft. „Besonders freue ich mich über die Einführung des Weiterbildungsbachelors, der auch an der Hochschule Offenburg eine wichtige Rolle spielt.“, so Marwein.

“Einen mutigen Schritt voran geht Baden-Württemberg mit der ‚Experimentierklausel‘, dem Promotionsrecht für Zusammenschlüsse von Hochschulen für angewandte Wissenschaften“, so der GRÜNEN-Politiker. Im Landeshochschulgesetz hat Grün-Rot eine Möglichkeit geschaffen, einem forschungsstarken Verbund aus Hochschulen für einen befristeten Zeitraum ein thematisch gebundenes Promotionsrecht zu verleihen. „Ich bin zuversichtlich, dass diese Option in den nächsten Jahren mit Leben gefüllt werden wird.“, so Marwein. Auch für die Erleichterung der  Kooperationen zwischen Hochschulen und Universitäten bei Promotionsverfahren enthält die Novelle Verbesserungen. Zudem wurden die Kompetenzen der Hochschulräte klar getrennt.

Weitere Informationen zum LHG unter http://mwk.baden-wuerttemberg.de/hochschulen/landeshochschulgesetz/