Konferenz des Europäischen Netzwerks der Ombudsstellen und Petitionsausschüsse am 09./10.11.2023

Am 09./10. November habe ich im Auftrag des Landtags in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Petitionsausschusses an der Konferenz des Europäischen Netzwerks der Ombudsstellen und Petitionsausschüsse in Brüssel teilgenommen.

Die Konferenz beschäftigte sich mit wichtigen Themen, mit denen wir in der täglichen Arbeit konfrontiert sind. Darunter Einsatz künstlicher Intelligenz in öffentlichen Verwaltungen, Migration, Wahrung der Grundrechte sowie die Aufrechterhaltung hoher ethischer Standards in öffentlichen Ämtern. Teilnehmende waren Vertreter:innen der nationalen, regionalen und europäischen Ombudsstellen und Petitionsausschüsse sowie die Verbindungsbeauftragten aus insgesamt 29 Ländern.

Der Petitionsausschuss ist als einziger Ausschuss in der Landesverfassung festgeschrieben und erfüllt damit eine ganz besondere Funktion: Die Bürger:innen können hier unmittelbar gegenüber der Landespolitik ihre Rechte vertreten. Das Petitionsreicht gilt für Deutsche und Ausländer ebenso wie für Minderjährige und Personen, die sich in Haft befinden.

Und es bedeutet, dass sich jeder Mensch, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit einer Petition an den Landtag wenden kann. Der Petitionsausschuss lässt sich zu jeder Petition vom zuständigen Ministerium einen Bericht geben, in dem die Sach- und Rechtsgrundlage dargestellt wird. Anschließend wird die Petition einer oder einem Abgeordneten zur Prüfung und Berichterstattung übergeben. Sind aus Sicht der Berichterstatterin oder des Berichterstatters die vorgetragenen Gesichtspunkte nicht ausreichend gewürdigt oder soll dem Anliegen entsprochen werden, wird die Petition mit einer Vertreterin bzw. mit einem Vertreter des zuständigen Ministeriums im Ausschuss erörtert. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, erstattet die bzw. der mit der Prüfung beauftragte Abgeordnete dem Petitionsausschuss einen Bericht und legt eine Empfehlung vor, mit welchem Ergebnis die Petition abgeschlossen werden soll. Der Petitionsausschuss übergibt sein Votum dem Landtagsplenum, das abschließend entscheidet, ob die Petition erfolgreich ist oder nicht.