Grün-Rote Landesregierung stärkt direkte Demokratie in Kommunen

Thomas Marwein (MdL Grüne): „Ein weiterer Meilenstein der Politik des Gehörtwerdens“

Stuttgart. Der Landtag hat am gestrigen Mittwoch über eine Gesetzesnovelle der grün-roten Landesregierung zur Änderung der Gemeindeordnung beraten. Das ‚Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften‘ soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Der Offenburger Landtagsabgeordnete Thomas Marwein (Grüne) sagt: „Das Gesetz baut die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene aus. Das ist längst überfällig und ein weiterer Meilenstein der Politik des Gehörtwerdens unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Politik lebt von der Einmischung der Bürgerschaft.“

Demnach sollen ab 2016 Bürgerbegehren und -Entscheide künftig auch zu Fragen der Stadtplanung, also zu Bebauungsplänen zulässig sein. „Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen zu Bauplanung und Stadtentwicklung zu treffen“, erklärt Ingo Eisenbeiß, Grünen-Fraktionsvorsitzende im Offenburger Gemeinderat. „Bisher war dieser Bereich von Bürgerbegehren ausgeschlossen“.

Die grün-rote Novelle senkt außerdem die Hürden für Bürgerbegehren, wonach künftig nur noch sieben statt bisher zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Die Frist zur Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren wird auf drei Monate verdoppelt. „Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen aktiv mit, welche Themen auf die politische Agenda kommen. Der Austausch zwischen Stadtgesellschaft, Verwaltung und Gemeinderat wird intensiver“, sagt Marwein und ergänzt: „Mir war zudem wichtig, dass die Hürden für Bürgerentscheide gesenkt werden. Das haben wir erreicht und ich bin stolz darauf.“

Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide liegt künftig bei 20 Prozent. Zuvor waren 25 Prozent der Stimmberechtigten nötig.

Weitere Informationen Novelle Gemeindeverordnung

Die neuen Regelungen machen die Arbeit kommunaler Gremien durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter. Dies stärkt die Rechte der Gemeinde- und Kreisräte. Sitzungsunterlagen werden künftig früher übermittelt. Auch werden Aufwendungen für Kinderbetreuung oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzungen erstattet und somit die Vereinbarkeit von Mandat und Familienleben gestärkt.

Außerdem wird den Jugendlichen mehr Mitsprache ermöglicht. Der Jugendgemeinderat erhält verbindlich ein Rede-, Vorschlags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat. Die konkrete Ausgestaltung liegt, nach dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, in den Händen des Gemeinderats.

Weiterführende Links:

http://www.gruene-landtag-bw.de/themen/kommunales/mehr-buergerbeteiligung-auf-ebene-der-staedte-und-gemeinden.html