Gemeinsam schaffen wir das!

Die Länderchefs haben mit der Kanzlerin neue Maßnahmen beschlossen, die ab dem 2. November eingehalten werden müssen.

🦠 Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber 10 Personen.

🦠 Freizeit-Einrichtungen werden geschlossen.

🦠 Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Profi-Sport darf nur ohne Zuschauer stattfinden.

🦠 Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskos und Kneipen werden geschlossen.

🦠 Bürger*innen sind aufgefordert möglichst auf private Reisen und Besuche zu verzichten.

🦠 Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetik- und Tattoo-Studios oder Massagepraxen werden geschlossen.

🦠 Der Einzelhandel bleibt unter Hygieneregeln geöffnet. Allerdings darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten.

🦠 Unternehmen sind eindringlich aufgefordert, wo immer möglich, ihren Beschäftigten Heimarbeit zu ermöglichen.

🦠 Kitas und Schulen bleiben grundsätzlich geöffnet.

Uns ist dabei besonders wichtig, dass dabei niemand alleine gelassen wird!

Offene Schulen, geöffnete Kitas und eine intakte Wirtschaft: Das ist wichtig, damit Kinder, Jugendliche und Familien nicht eingeschränkter leben als es nötig ist.

Wir haben nicht vergessen, wie stark die Maßnahmen im Frühjahr die Kulturszene getroffen haben. Auch jetzt sind wieder viele Unternehmen, Vereine, Einrichtungen und Solo-Selbständige richtig hart betroffen. Hier wird es eine schnelle Nothilfe vom Bund geben: So werden zum Beispiel kleinere Unternehmen bis 50 Mitarbeiter*innen 75% der Umsätze vom Monat November 2019 erhalten.

Was passiert als Nächstes? In BW sorgt das Landespandemiegesetz dafür, dass der Landtag an den Corona-Regelungen umfassend beteiligt ist und sie legitimiert. Morgen gibt es daher eine Sondersitzung, in der sich die Abgeordneten über die Maßnahmen informieren und beraten.