Fachkräftemangel in der Pflege und Landesheimbauverordnung

Thomas Marwein besucht Seniorenresidenz Kinzigtal

Gengenbach. Bei einem Besuch der Seniorenresidenz Kinzigtal am vergangenen Montag informierte sich der Grünen-Landtagsabgeordnete Thomas Marwein über die Situation der Altenpflege in der Region. Die Geschäftsführer Martina und Jürgen Quadbeck sowie der Heimleiter Matthias Ostermann berichteten dem Offenburger Abgeordneten über die Auswirkungen des Fachkräftemangels und diskutierten über die Landesheimbauverordnung.

Thomas Marwein wies darauf hin: „Die Menschen werden immer älter, die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen in der Pflege steigen. Gleichzeitig fehlt es an qualifiziertem Nachwuchs. Mit der Reform der Pflegeausbildung ist die Bundesregierung einen ersten Schritt gegangen, der noch nachgebessert werden muss.” Im Pflegeberufegesetz hat die Bundesregierung die Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderpflege zu einer neuen, gemeinsam ausgerichteten Pflegeausbildung zusammen geführt. „Eine Ausbildung mit zwei gemeinsamen Jahren und einer Spezialisierung im dritten Jahr könnte in meinen Augen zielführender sein. Von Demenz betroffene Menschen benötigen eine völlig andere Pflege als kranke Kinder”, argumentiert Thomas Marwein und ergänzt: „Derzeit befasst sich die fraktionsübergreifende Enquete-Kommission ‚Pflege‘ mit diesem, bei den Pflegekräften, umstrittenen Thema.“

Abschließend berichtete der Geschäftsführer der Seniorenresidenz Kinzigtal Jürgen Quadbeck über die Schwierigkeiten, die sich aus der Landesheimbauverordnung der alten Landesregierung aus dem Jahre 2009 ergeben. Die Einzelzimmervorgabe in Pflegeheimen, die zum 01.09.2019 in Kraft tritt, stelle manche Pflegeheime der Ortenau vor Schwierigkeiten. „Andere Bundesländer arbeiten mit einer Quote von 15 bis 20 Prozent an Doppelzimmern. Dies hat sich bewährt und die Bewohner haben weiterhin die Wahl”, sagte Geschäftsführer Quadbeck. Thomas Marwein ergänzte: „Die Möglichkeit von Doppelzimmern sollte gewährleistet sein, weil sich beispielsweise Freundschaften gebildet haben oder Ehepaare in einem Doppelzimmer zusammen im Pflegeheim wohnen wollen. Ich lege aber Wert auf die Tatsache, dass jede Pflegeperson einen gesetzlichen Anspruch auf ein Einzelzimmer hat.”