Ausbau der Bundeswasserstraße Neckar mit Verlängerung der Neckarschleusen bis Plochingen

Gemeinsamer Antrag 15/1469 der Fraktionen GRÜNE und SPD

Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 27. November 2007 gaben Bund und Land gemeinsam den Startschuss für die Schleusenverlängerung am Neckar von Mannheim bis Plochingen. Denn nur mit dieser Maßnahme wird der Neckar für moderne Güterschiffe mit einer Länge bis zu 135 Metern zwischen Mannheim und Plochingen schiffbar.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat dieses Ziel mit dem einstimmigen Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg vom 9. November 2011 (vgl. Drucksache 15/570) erneut bekräftigt.

In jüngster Zeit ist der Bund von diesem Ziel abgerückt, mit der Folge, dass künftig weitgehend die Bestandserhaltung im Vordergrund stehen soll, was insbesondere den Neckarabschnitt zwischen Heilbronn und Plochingen betrifft, da hier zunächst keine Schleusenverlängerungen vorgesehen sind.

Damit würden die Häfen Stuttgart und Plochingen vom Einsatz moderner Güterschiffe ausgeschlossen werden, mit unabsehbaren ökonomischen und ökologischen Folgen für diese Häfen und die gesamte Region Stuttgart. Nur durch eine Verlängerung der Schleusen wird eine Kapazitätserhöhung des Beförderungsvolumens auf dem Neckar erreicht sowie die gesamten Investitionsmaßnahmen wirtschaftlich. Zurzeit werden etwa 300.000 Container jährlich per Binnenschiff auf dem Neckar transportiert. Eine reine Betrachtung des Verkehrsvolumens nach Tonnage-Kriterien berücksichtigt nicht das tatsächliche Verkehrsaufkommen und die Werthaltigkeit auf der Gesamtstrecke bis Plochingen.

Der Verzicht auf die Verlängerung der Neckarschleusen von Heilbronn bis Plochingen steht dem Ziel,  den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene und das Wasser zu verlagern, entgegen.

An­trag der Fraktionen Grüne und SPD sowie Stel­lung­nah­me des MVI 15_1469_D