Rechte der Südbadener im Streit um Nachtflugverbot gestärkt

Landtagsfraktion GRÜNE begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des Nachtflugverbots über Südbaden

Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes EuGH zum Nachtflugverbot über Südbaden. Danach ist es Deutschland weiterhin gestattet, nachts den Anflug auf den Flughafen Zürich zu verbieten. Die Schweiz hatte 2003 dagegen geklagt und nun in letzter Instanz verloren. „Im Gegensatz zu Bundesverkehrsminister Ramsauer hat das Land seine Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung in Südbaden vor Fluglärm wahrgenommen“, stellt Thomas Marwein, lärmpolitischer Sprecher der GRÜNEN fest. So wurden im Staatsvertrag keine Obergrenzen und Routenbeschränkungen festgelegt und die sogenannte „Stuttgarter Erklärung“ nicht berücksichtigt, in der das Land in Abstimmung mit den Initiativen vor Ort Rahmenbedingungen festgelegt hatte.

Durch das nun erfolgte Urteil ist die deutsche Position für eine Neuverhandlung eines Staatsvertrags zur Fluglärmbelastung mit der Schweiz gestärkt. Die Interessen der Region müssen jetzt von der Bundesregierung vollumfassend vertreten werden. Marwein: „Wir erwarten eine frühzeitige und umfassende Information zum weiteren Vorgehen. Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass nun eine gerechte Aufteilung der Belastungen aus dem Betrieb des Flughafen Zürich für die Bevölkerung in der Schweiz und in Südbaden möglich sein muss.”