Möglichkeiten zur Verbesserung des ÖPNV in Baden-Württemberg

Antrag 15/421 der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD sowie die Stellungnahme des Ministeriums

“Möglichkeiten zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg – Fortführung des Pauschalierungsvertrages für die Ausgleichsleistung nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG)”

In Kürze steht die Entscheidung über die Gewährung der Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG für die Omnibusunternehmen an. Mit den vom Land bereit – gestellten Geldern wird ein wichtiger Finanzierungsbeitrag für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet.

Mit einem mehrjährigen Vertrag kann den Omnibusunternehmen Planungssicherheit verschafft und im Gegenzug die Einbeziehung von Praktikanten in die Gewährung der Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG vorgenommen werden.

Außerdem wird eine einheitliche Kinderaltersgrenze bei allen Verkehrsverbünden möglich, auf eine kostenfreie Mitnahmemöglichkeit des Fahrrads in den Verbünden – auch im Omnibus – hingewirkt und zudem wird eine Beteiligung der Verkehrsunternehmen an der Echtzeitinformation herbeigeführt.

Antrag und Stellungnahme des MVI Drs_15_421