Beobachtungsgesundheitsämter für neuartige Erscheinungsformen von Krankheiten

Kleine Anfrage 15/730 von Thomas Marwein und Stellungnahme des Ministeriums

Die Gesundheitsämter des Landes Baden-Württemberg unterstehen dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg. Zu ihren Aufgaben zählen u. a. der umweltbezogene Gesundheitsschutz sowie die Gesundheitsförderung und Prävention. Die potenziellen Gefahren durch nicht-ionisierende Strahlung sind hinlänglich bekannt.

Verbraucherschutzorganisationen, wie zum Beispiel Diagnose Funk, warnen seit Jahren eindringlich vor den gesundheitlichen Folgen durch nicht-ionisierende Strahlung. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) hat in diesem Jahr hochfrequente elektromagnetische Felder als „potenziell krebserregend“ eingestuft (Gruppe 2B). Auch der Europarat hat im Mai ein grundsätzliches Umsteuern in der Mobilfunkpolitik gefordert. In seiner Resolution vom 27. Mai 2011 empfiehlt er den Ministerien, gezielte Informationskampagnen für Lehrer, Eltern und Kinder auszuarbeiten, um auf die speziellen Risiken aufmerksam zu machen (Punkt 8.3.1.).

Ein Umsteuern in Sachen Grenzwertepolitik wird nicht nur neuerdings vom Europarat, sondern auch vom EU-Parlament bereits seit April 2009 gefordert.

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